Mein aktuelles Seminarprogramm (Online-Seminare über ZOOM)
Zu den Seminaren gibt es ausführliche Skripts als PDF-Dateien. Die Seminare werden aufgezeichnet und stehen den Teilnehmenden per Zugangslink mindestens für drei Monate ab Seminarende zur Verfügung.
Preise ab 2026 (die Seminare sind umsatzsteuerbefreit)
Halbtagesseminar (9 bis 12 Uhr, bzw. 13 bis 16 Uhr): 95 Euro
Ganztagesseminare (9 bis 16 Uhr): 145 Euro
Zweitägige SGB II Grundschulung: 290 Euro
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Die Links zu den genauen Infos der Seminar sind noch nicht korrekt belegt!
Dienstag, 3. Februar 2026 (9-12 Uhr)
Der Kinderzuschlag: Voraussetzungen, Berechnung - der besondere Beratungsbedarf
Nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung wird uns der Kinderzuschlag noch längere Zeit erhalten bleiben. Im Koalitionsvertrag wurde lediglich vereinbart, dass die Zusammenlegung von Kinderzuschlag und Wohngeld geprüft wird. Dieses Projekt wird, wenn überhaupt, erst in den nächsten Jahren in Angriff genommen werden.
Das Seminar zeigt kompakt, welche Voraussetzungen der Anspruch auf Kinderzuschlag hat. Im Seminar wird auch die Berechnung des Kinderzuschlags nachvollziehbar behandelt. Beim Kinderzuschlag gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, da der Zeitpunkt der Antragstellung und auch die mögliche Begrenzung des Antrags große Auswirkungen auf die Höhe des Leistungsanspruchs haben kann.
In vielen Beispielen wird gezeigt, dass ein Anspruch oftmals auch dann besteht, wenn er auf den ersten Blick als unwahrscheinlich eingestuft wird.
Mittwoch, 11. Februar 2026 (9 bis 16 Uhr)
Das Wohngeldgesetz und das Verhältnis des Wohngeldes zu anderen Sozialleistungen
Das Wohngeld hat mit der Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes einen großen Bedeutungsgewinn erfahren. Zum 1.1.2025 erhöhte sich das Wohngeld (in den meisten Fällen) nochmals. Die Beratung zum Wohngeld und dem besonderen Verhältnis des Wohngelds zu anderen Sozialleistungen wird immer relevanter. Das Seminar bietet einen systematischen Zugang zu der komplexen Materie. Wie Fragestellungen aus der Beratung zeigen, ist das Wohngeldrecht komplizierter als es zunächst zu sein scheint. Im Seminar geht es auch darum Wohngeldansprüche zu erkennen. Im Seminar werden auch geeignete Wohngeldrechner und Ihre spezifischen Fehler dargestellt (wenn sie nicht bis dahin behoben wurden).
Donnerstag 12. Februar 2026 (9 bis 12 Uhr)
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug - Arbeitslosengeld nach der "Nahtlosigkeitsregelung" des SGB III
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug stehen kranke Menschen vor vielen sozialrechtlichen Fragen. Die Regelungen zur Nahtlosigkeit, die den Bezug von Arbeitslosengeld trotz fehlender objektiver Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung ermöglichen, sind äußerst kompliziert. Hier bietet das Seminar eine systematische Übersicht der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung. Zusätzliches Thema des Seminars sind die ebenso komplizierten Regelungen zur Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug im Krankenversicherungsrecht.
Dienstag/Mittwoch 24./25. Februar 2026 (jeweils 9 bis 16 Uhr)
Zweitägige SGB II-Grundschulung
Die SGB II-Grundschulung besteht aus 4 Modulen, deren Inhalte an 2 Tagen (jeweils 9-16 Uhr) vorgestellt und besprochen werden.
- »Grundbegriffe und -prinzipien des SGB II«
- »Die Antragsformulare und ihre rechtlichen Hintergründe im SGB II«
- »SGB II Bescheide und was bei ihrer Kontrolle beachtet werden sollte«
- »Unterkunftsbedarfe im SGB II«
Information zu den SGB II-Grundschulungen ab November 2025:
Aufgrund des Gesetzes zur geplanten "neuen Grundsicherung" wird es voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 gesetzliche Änderungen geben. Das SGB II insgesamt bleibt im Wesentlichen unverändert. Zu den Änderungen werde ich Halbtagesfortbildungen anbieten.
Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für Teilnehmer*innen der Grundschulungen ab dem 2. Halbjahr 2025 kostenfrei.
Montag, 9. März 2026 (9 bis 16 Uhr)
Kosten der Unterkunft im SGB II/SGB XII und beim Kinderzuschlag (ganztags)
Im ausführlichen Ganztagesseminar werden Fragestellungen aus der Beratung rund um die Bedarfe der Unterkunft und Heizung im SGB II/SGB XII behandelt. Die gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung enthalten eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe wie »angemessen«, »erforderlich«, »Einzelfall« und weitere mehr. Auch daher ist das existenziell so bedeutende Thema »Wohnen« eines der streitanfälligsten im SGB II.
Mittwoch, 11. März 2026 (9 bis 12 Uhr)
Bürgergeld kompakt: Störungen bei der Leistungsbewilligung und was Beratung leisten kann
Unter dem Begriff »Störungen bei der Leistungsbewilligung« fällt alles, was die zeitnahe Erbringung der Leistung verhindert oder zum Leistungsentzug führt. Das fängt an bei der zögerlichen Bearbeitung von Anträgen, Problemen rund um die Mitwirkung (Versagung oder Entziehung der Leistung) und endet bei der »vorläufigen Zahlungseinstellung« oder Ablehnung der Leistung. Beratung kann hier vielfältig unterstützen. Ein wichtiger Teil des Seminars ist die Darstellung des sozialrechtlichen Rahmens, auf den sich die Unterstützung beziehen kann.
Donnerstag 12. März 2026 (9 bis 12 Uhr)
Berechnung von Bürgergeld und Kinderzuschlag mit der kostenfreien SGB II-KiZ-Rechenhilfe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT
Im Seminar werden verschiedene Fälle beispielhaft mit der Rechenhilfe durchgerechnet, von ganz einfach bis schwer. Teilnehmende können auch eigene Fälle einbringen, die dann berechnet werden. Die Fortbildung wird aufgezeichnet und steht den Teilnehmenden für mehrere Monate als »Gebrauchsanweisung« in Form eines Video-Tutorials zur Verfügung. Das Seminar vermittelt nebenbei auch Kenntnisse zur Berechnung der SGB II-Leistung und insbesondere des Kinderzuschlags.
Dienstag, 17. März 2026 (9 bis 12 Uhr)
Update SGB II /SGB XII: zur aktuellen Rechtsprechung
Die sozialrechtliche Verwaltungspraxis entwickelt sich nicht nur aufgrund gesetzlicher Änderungen weiter. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH haben immer wieder die Verwaltungspraxis, aber auch Entscheidungen des Gesetzgebers korrigiert.
In den letzten Jahren gab es wichtige Entscheidungen im Bereich des SGB II und SGB XII. Schwerpunkt der Fortbildung liegt im Bereich des SGB II, insbesondere auf der Anrechnung von Einkommen.
Die Fortbildung besteht nicht aus einer isolierten Vorstellung einzelner Entscheidungen. Die Gerichtsentscheidungen werden im Zusammenhang mit einer systematischen Darstellung ihrer Rechtsgrundlagen und ihrem Bezug zu Fragestellungen aus der Sozialberatung dargestellt.
Dienstag, 24. März 2026 (9 bis 16 Uhr)
Recht prekär! Zu den prekären Sozialleistungsansprüchen neu zugewanderter EU-Bürger*innen
Die Sozialleistungsansprüche neu zugewanderter EU-Bürger*innen sind oftmals strittig. Deutsches Recht kollidiert hier immer wieder mit dem höherstehenden EU-Recht. Schwerpunkt bilden die Sozialleistungen SGB II/SGB XII.
Das Seminar bietet einen Überblick und eine Einführung in die sozialrechtlichen Bezüge des Freizügigkeitsgesetzes/EU.
Donnerstag, 26. März 2026 (9 bis 16 Uhr)
Familienleistungen - der große Überblick und Fragestellungen aus der Sozialberatung
Familienleistungen werden immer als Beispiel genannt, wenn die Komplexität des deutschen Sozialleistungssystems vorgeführt werden soll. Tatsächlich sind die unterschiedlichen Leistungen für Familien äußerst vielfältig und zum Teil nicht aufeinander abgestimmt. Auf der anderen Seite sind die Leistungen auch sehr stark an individuell bestehenden Bedarfslagen orientiert.
Im Seminar wird auch das Kindergeld mit behandelt. Auf die Beschränkung der Erlaubnis hier in Einzelfällen (aufgrund des Steuerberatungsgesetzes) zu beraten, wird eingegangen. Auskünfte zu den rechtlichen Grundregeln des Kindergeldbezugs sind Bestandsteil der Sozialberatung.
Montag, 13. April 2026 (9 bis 12 Uhr)
Die »Neue Grundsicherung«: Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes (9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Bisher (Stand 30.11.2025) ist nur der Referentenentwurf des Gesetzes bekannt (»Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze«). GrößeBisher (Stand 30.11.2025) ist nur der Referentenentwurf des Gesetzes bekannt (»Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze«). Größere Änderungen sind demnach im Bereich der Anrechnung von Vermögen, der Karenzzeit bei der Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und bei den Sanktionstatbeständen und der Höhe der Sanktionen vorgesehen. re Änderungen sind demnach im Bereich der Anrechnung von Vermögen, der Karenzzeit bei der Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und bei den Sanktionstatbeständen und der Höhe der Sanktionen vorgesehen.
Mittwoch/Donnerstag, 15./16. April 2026 (jeweils 9 bis 16 Uhr)
Zweitägige SGB II-Grundschulung (Bürgergeld/Neue Grundsicherung)
Die SGB II-Grundschulung besteht aus 4 Modulen, deren Inhalte an 2 Tagen (jeweils 9-16 Uhr) vorgestellt und besprochen werden.
- »Grundbegriffe und -prinzipien des SGB II«
- »Die Antragsformulare und ihre rechtlichen Hintergründe im SGB II«
- »SGB II Bescheide und was bei ihrer Kontrolle beachtet werden sollte«
- »Unterkunftsbedarfe im SGB II«
Information zu den SGB II-Grundschulungen ab November 2025:
Aufgrund des Gesetzes zur geplanten "neuen Grundsicherung" wird es voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 gesetzliche Änderungen geben. Das SGB II insgesamt bleibt im Wesentlichen unverändert. Zu den Änderungen werde ich Halbtagesfortbildungen anbieten.
Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für Teilnehmer*innen der Grundschulungen ab dem 2. Halbjahr 2025 kostenfrei. Im April dürfte das SGB II-Änderungsgesetz veröffentlicht sein. Die Fortbildung enthält dann schon komplett die Neuregelungen.
Dienstag, 28. April 2026 (9 bis 12 Uhr)
Kompaktseminar: Deutliche Verschärfungen der Sanktionen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz
Die Sanktionen werden durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz wesentlich verschärft worden. Da die Sanktionierung im SGB II wieder ein größeres Thema in der Beratung sein wird, findet ein ausführliches Seminar nur zu diesem Thema statt. Nach den Plänen des Gesetzgebers sollen die Sanktionsregelungen nicht erst am 1. Juli 2026 in Kraft treten, sondern schon ab dem Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes.
Das Seminar befasst sich detailliert mit der Thematik der Sanktionen und den Möglichkeiten die Beratungsstellen bieten können.
Donnerstag, 30. April 2026 (9 bis 12 Uhr)
Kompaktseminar: Bürgergeld/Neue Grundsicherung für Selbstständige / Leistungen für Selbstständige
Selbstständige, die Bürgergeld aufstockend beantragen, stehen vor vielen Problemen. Das Ausfüllen des Formulars Einkommen Selbständiger (EKS) ist nicht einfach. Im Seminar wird die besondere Berechnung des Einkommens Selbständiger dargestellt und auf die Problematik der vorläufigen Leistungserbringung eingegangen. Auch mögliche Eingliederungshilfen für Selbständige werden dargestellt.
Strittig sind oftmals die Ausgaben, die Selbstständige nennen. Steuerberatungen sind oftmals keine Hilfe, wenn es um das Ausfüllen der Anlage EKS und um Beratung hinsichtlich der Besonderheiten des SGB II für Selbstständige geht. Ursache dafür ist, dass sich das Steuerrecht fundamental von den Regelungen des SGB II unterscheidet.
Die Prüfung, ob die Selbstständigkeit aus dem Hilfebezug führt, soll in Zukunft verschärft werden. Für Selbstständige wird es schwieriger werden, ihre Selbstständigkeit zu behalten.
Im Seminar wird die Anrechnung von Einkommen selbstständiger sowie die Probleme beim Ausfüllen der EKS eingegangen.
Montag, 4. Mai 2026 (9 bis 12 Uhr)
Die »Neue Grundsicherung«: Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetz (9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Bisher (Stand 30.11.2025) ist nur der Referentenentwurf des Gesetzes bekannt (»Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze«). Größere Änderungen sind demnach im Bereich der Anrechnung von Vermögen, der Karenzzeit bei der Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und bei den Sanktionstatbeständen und der Höhe der Sanktionen vorgesehen.
Montag, 4. Mai 2026 (13 bis 16 Uhr)
Die »Neue Grundsicherung«: Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetz (9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Bisher (Stand 30.11.2025) ist nur der Referentenentwurf des Gesetzes bekannt (»Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze«). Größere Änderungen sind demnach im Bereich der Anrechnung von Vermögen, der Karenzzeit bei der Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und bei den Sanktionstatbeständen und der Höhe der Sanktionen vorgesehen.
Donnerstag, 7. Mai 2026 (9 bis 16 Uhr)
Sozialstaatsreform: Was bedeutet der Umbau des Sozialstaats für die Sozialarbeit?
Die Vorschläge der Sozialstaatsreform beinhaltet einerseits die Zusammenlegung verschiedener Sozialleistungen, andererseits eine Digitalisierung der Leistungserbringung. Standardisierungen und Pauschalisierungen sollen zu einem zukunftssicheren Sozialstaat führen.
Ausgangspunkt der Sozialstaatsreform ist kein Wandel der »sozialen Konstruktion sozialer Probleme«. Nicht die Feststellung neuer sozialer Probleme, denen die bisherigen sozialen Sicherungssystem nicht gerecht werden, ist Ausgangspunkt der Sozialstaatsreform, sondern es ist die verwaltungstechnische Organisation der Sozialverwaltung, die zum Problem gemacht wird.
Das als Workshop konzipierte Seminar richtet sich an Praktiker*innen der Sozialen Arbeit, an Führungskräfte der freien Wohlfahrtpflege und politischen Mandatsträgern.
Mittwoch, 13. Mai 2026 (9 bis 12 Uhr)
Die »Neue Grundsicherung«: Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes (9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Bisher (Stand 30.11.2025) ist nur der Referentenentwurf des Gesetzes bekannt (»Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze«). GrößeBisher (Stand 30.11.2025) ist nur der Referentenentwurf des Gesetzes bekannt (»Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze«). Größere Änderungen sind demnach im Bereich der Anrechnung von Vermögen, der Karenzzeit bei der Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und bei den Sanktionstatbeständen und der Höhe der Sanktionen vorgesehen. re Änderungen sind demnach im Bereich der Anrechnung von Vermögen, der Karenzzeit bei der Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und bei den Sanktionstatbeständen und der Höhe der Sanktionen vorgesehen.
Dienstag/Mittwoch, 23./24. Juni 2026 (jeweils 9 bis 16 Uhr)
Zweitägige SGB II-Grundschulung (Neue Grundsicherung)
Die SGB II-Grundschulung besteht aus 4 Modulen, deren Inhalte an 2 Tagen (jeweils 9-16 Uhr) vorgestellt und besprochen werden.
- »Grundbegriffe und -prinzipien des SGB II«
- »Die Antragsformulare und ihre rechtlichen Hintergründe im SGB II«
- »SGB II Bescheide und was bei ihrer Kontrolle beachtet werden sollte«
- »Unterkunftsbedarfe im SGB II«
Montag, 29. Juni 2026 (9 bis 12 Uhr)
Die Digitalisierungsstrategien der Sozialverwaltungen verknüpfen E-Akten mit digitalisierten Fachverfahren und Online-Zugängen. In den Digitalisierungsstrategien zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: Die Digitalisierungsstrategie besteht nunmehr nicht nur darin, analoge Prozesse digital durch IT-Fachverfahren zu unterstützen, sondern das Recht und die Verwaltungsabläufe sollen nach den Prämissen der Digitalisierung umgestaltet werden. In einem strukturierten Workshop stelle ich als Input »die Chancen und Risiken der Digitalisierungsstrategien« dar. Der Workshop soll Raum für einen Austausch bieten.
Dienstag, 30. Juni 2026 (9 bis 12 Uhr)
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug - Arbeitslosengeld nach der "Nahtlosigkeitsregelung" des SGB III
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug stehen kranke Menschen vor vielen sozialrechtlichen Fragen.
Im Seminar wird ausführlich dargestellt, unter welchen Bedingungen eine Aussteuerung erfolgt. Wann ist eine Krankheit eine neue andere Krankheit, wann ist eine Krankheit eine hinzutretende Krankheit und was das alles für die Dauer des Krankengeldbezugs bedeutet,
Die Regelungen zur Nahtlosigkeit, die den Bezug von Arbeitslosengeld trotz fehlender objektiver Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung ermöglichen, ist das zweite Thema. Das ist nicht nur für Betroffene kompliziert. Hier bietet das Seminar eine systematische Übersicht der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung. Zusätzliches Thema des Seminars sind die ebenso komplizierten Regelungen zur Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug im Krankenversicherungsrecht.