Hier finden Sie alle Seminare im Jahr 2026
Alle Seminare finden ONLINE statt
Mein aktuelles Seminarprogramm (Online-Seminare über ZOOM)
Zu den Seminaren gibt es ausführliche Skripts als PDF-Dateien. Die Seminare werden aufgezeichnet und stehen den Teilnehmenden per Zugangslink mindestens für drei Monate ab Seminarende zur Verfügung.
Preise ab 2026 (die Seminare sind umsatzsteuerbefreit)
Halbtagesseminar (9 bis 12 Uhr, bzw. 13 bis 16 Uhr): 95 Euro
Ganztagesseminare (9 bis 16 Uhr): 145 Euro
Präsenzseminar ganztags in Nürnberg: 165 Euro
Zweitägige SGB II Grundschulung: 290 Euro
unter "mehr Infos" finden sich detaillierte Informationen zu den einzelnen Seminaren
Donnerstag, 18. Juni 2026 (9 bis 16 Uhr) oder
Dienstag. 7. Juli 2026 (9 bis 16 Uhr)
Die »Neue Grundsicherung«: Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes (9.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
Die Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes sind komplexer, als sie auf den ersten Blick zu sein scheinen. In den Ganztageseminaren werden die Änderungen detailliert dargestellt und auf Fragestellungen bezogen, die in Zukunft Beratungsstellen im Bereich des SGB II beschäftigen werden.
Dienstag/Mittwoch, 23./24. Juni 2026 (jeweils 9 bis 16 Uhr)
Zweitägige SGB II-Grundschulung (Neue Grundsicherung)
weitere Termine für SGB II-Grundschulungen im Jahr 2026:
Mittwoch/Donnerstag, 23./24. September 2026
Montag/Dienstag, 9./10. November 2026
Dienstag/Mittwoch, 15./16. Dezember 2026
Die SGB II-Grundschulung besteht aus 4 Modulen, deren Inhalte an 2 Tagen (jeweils 9-16 Uhr) vorgestellt und besprochen werden.
- »Grundbegriffe und -prinzipien des SGB II«
- »Die Antragsformulare und ihre rechtlichen Hintergründe im SGB II«
- »SGB II Bescheide und was bei ihrer Kontrolle beachtet werden sollte«
- »Unterkunftsbedarfe im SGB II«
Information zur SGB II-Grundschulung im Juni 2026:
Die am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes werden berücksichtigt. Auf die abweichende Rechtslage vor dem 1. Juli 2026 wird hingewiesen, wenn sie für die zukünftige Beratung noch von Relevanz ist (Übergangsregelungen, Rückforderungen).
Teilnehmende erhalten ein ausführliches Skript.
Montag, 29. Juni 2026 (9 bis 12 Uhr)
Workshop: Digitalisierung der Sozialverwaltung - Herausforderungen für die Sozialberatung/sozialen Dienste der freien Wohlfahrtspflege
Die Digitalisierungsstrategien der Sozialverwaltungen verknüpfen E-Akten mit digitalisierten Fachverfahren und Online-Zugängen. In den Digitalisierungsstrategien zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: Die Digitalisierungsstrategie besteht nunmehr nicht nur darin, analoge Prozesse digital durch IT-Fachverfahren zu unterstützen, sondern das Recht und die Verwaltungsabläufe sollen nach den Prämissen der Digitalisierung umgestaltet werden. In einem strukturierten Workshop stelle ich als Input »die Chancen und Risiken der Digitalisierungsstrategien« dar. Der Workshop soll Raum für einen Austausch bieten.
Dienstag, 30. Juni 2026 (9 bis 12 Uhr)
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug - Arbeitslosengeld nach der "Nahtlosigkeitsregelung" des SGB III
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug stehen kranke Menschen vor vielen sozialrechtlichen Fragen.
Im Seminar wird ausführlich dargestellt, unter welchen Bedingungen eine Aussteuerung erfolgt. Wann ist eine Krankheit eine neue andere Krankheit, wann ist eine Krankheit eine hinzutretende Krankheit und was das alles für die Dauer des Krankengeldbezugs bedeutet,
Die Regelungen zur Nahtlosigkeit, die den Bezug von Arbeitslosengeld trotz fehlender objektiver Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung ermöglichen, ist das zweite Thema. Das ist nicht nur für Betroffene kompliziert. Hier bietet das Seminar eine systematische Übersicht der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung. Zusätzliches Thema des Seminars sind die ebenso komplizierten Regelungen zur Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug im Krankenversicherungsrecht.
Dienstag. 7. Juli 2026 (9 bis 16 Uhr)
Die »Neue Grundsicherung«: Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes (9.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
Die Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes sind komplexer, als sie auf den ersten Blick zu sein scheinen. In den Ganztageseminaren werden die Änderungen detailliert dargestellt und auf Fragestellungen bezogen, die in Zukunft Beratungsstellen im Bereich des SGB II beschäftigen werden.
Montag, 13. Juli 2026 (9 bis 12 Uhr)
Berechnung von Bürgergeld und Kinderzuschlag mit der kostenfreien SGB II-KiZ-Rechenhilfe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT
Im Seminar werden verschiedene Fälle beispielhaft mit der Rechenhilfe durchgerechnet, von ganz einfach bis schwer. Teilnehmende können auch eigene Fälle einbringen, die dann berechnet werden. Die Fortbildung wird aufgezeichnet und steht den Teilnehmenden für mehrere Monate als »Gebrauchsanweisung« in Form eines Video-Tutorials zur Verfügung. Das Seminar vermittelt nebenbei auch Kenntnisse zur Berechnung der SGB II-Leistung und insbesondere des Kinderzuschlags.
Als Unterlagen gibt es dann den Link zur Aufzeichnung. Die SGB II-KiZ-Rechenhilfe erhalten Sie kostenfrei (auch ohne Seminarteilnahme), wenn Sie mir eine E-Mail mit Betreff »Rechenhilfe« schicken. Die Rechenhilfe wird regelmäßig überarbeitet. Sie erhalten dann stets aktualisierte Neuversionen.
Meine tägliche Erfahrung in der Beratung zeigt, dass Berater*innen auf EDV-unterstütze Hilfsmittel angewiesen sind, um Sozialleistungsansprüche zu kontrollieren oder festzustellen. Der Gesetzgeber hat die Sozialleistungsgesetze inzwischen so kompliziert gestaltet, dass Sozialbehörden Leistungsfälle ohne IT-Programme überhaupt nicht mehr bearbeiten könnten. Daher finde ich es wichtig, dass auch Beratungsstellen mit EDV-Unterstützung arbeiten. Leider gibt es im Internet keine brauchbaren Hilfen. Daher habe ich eine eigene »Rechenhilfe« entwickelt, die seit Jahren erfolgreich im Einsatz ist und ständig entsprechend den gesetzlichen Änderungen überarbeitet wird.
Mittwoch/Donnerstag, 23./24. September 2026 (jeweils 9 bis 16 Uhr)
Zweitägige SGB II-Grundschulung (Neue Grundsicherung)
weitere Termine für SGB II-Grundschulungen im Jahr 2026:
Montag/Dienstag, 9./10. November 2026
Dienstag/Mittwoch, 15./16. Dezember 2026
Die SGB II-Grundschulung besteht aus 4 Modulen, deren Inhalte an 2 Tagen (jeweils 9-16 Uhr) vorgestellt und besprochen werden.
- »Grundbegriffe und -prinzipien des SGB II«
- »Die Antragsformulare und ihre rechtlichen Hintergründe im SGB II«
- »SGB II Bescheide und was bei ihrer Kontrolle beachtet werden sollte«
- »Unterkunftsbedarfe im SGB II«
Dienstag, 6. Oktober 2026 (9 bis 16 Uhr)
Sozialrechtliches Verfahrensrecht - notwendige Rechtsgrundlagen für die existenzsichernde Sozialberatung
Kenntnisse des sozialrechtlichen Verfahrensrechts sind für die Sozialberatung unabdingbar. Kompliziert wird das Ganze dadurch, dass sich die gesetzlichen Regelungen zum Verfahren in unterschiedlichen Gesetzen finden (SGB X, SGB II, SGG und als Spezialregelungen in den einzelnen Leistungsgesetzen). Zum Teil gibt es für einzelne Sozialleistungen, wie z.B. dem SGB II, verfahrensrechtliche Sonderregelungen. Das Ganztagesseminar stellt eine gründliche Einführung in das Verfahrensrecht aus Sicht der Fragestellungen der Sozialberatung dar.
Donnerstag, 8. Oktober 2026 (9 bis 12 Uhr)
Im Bereich der Unterkunftsbedarfe sind oftmals nicht nur die laufenden Leistungen für die Bedarfe der Unterkunft und Heizung strittig. Gerade einmalige Unterkunftsbedarfe, die bei Mietschulden, Betriebskostennachforderungen oder Umzügen entstehen, sind streitanfällig.
Das Halbtagesseminar beschäftigt sich mit diesen »einmaligen Unterkunftsbedarfen« im SGB II. Die Regelungen im SGB XII weitgehend identisch. Im Seminar wird darauf hingewiesen, wenn die Regelungen im SGB XII abweichen.
Montag, 12. Oktober 2026 (9 bis 16 Uhr)
Grundsicherungsgeld und Schulden
Thema des Seminars sind Fragestellungen des SGB II und der Schuldnerberatung. Das Seminar richtet sich sowohl an die Sozialberatung im Bereich des SGB II (Bürgergeld) als auch an die soziale Schuldnerberatung.
- Grundsatz der sozialen Schuldnerberatung: der Vorrang der Existenzsicherung
- Pfändungsschutz, P-Konto und der Bezug von Bürgergeld
- Besondere Schulden (1): Mietschulden und Energieschulden im SGB II (2): Unterhaltsschulden und Unterhaltsverpflichtungen während des SGB II-Leistungsbezugs
- Schuldentilgung und das SGB II
- Schulden beim Jobcenter (Wie Schulden beim Jobcenter entstehen, Schuldenregulierung durch Aufrechnung, die Beauftragung der Bundesagentur für Arbeit (Inkasso-Service Recklinghausen) durch Trägerbeschluss – der Inkasso-Service als »Vollstreckungsanordnungsbehörde«, befristete Niederschlagung, Verjährung im Bereich der Schulden beim Jobcenter, die Minderjährigenhaftungsbeschränkung nach § 1629a BGB
- Schulden beim Jobcenter im und nach dem Insolvenzverfahren (Die Weisungslage der Arbeitsagentur zu »Bestimmungen zur Veränderung von Ansprüchen im Rechtskreis SGB II«)
Montag/Dienstag, 9./10 November 2026 (jeweils 9 bis 16 Uhr)
Zweitägige SGB II-Grundschulung (Neue Grundsicherung)
weitererTermin für SGB II-Grundschulungen im Jahr 2026:
Dienstag/Mittwoch, 15./16. Dezember 2026
Die SGB II-Grundschulung besteht aus 4 Modulen, deren Inhalte an 2 Tagen (jeweils 9-16 Uhr) vorgestellt und besprochen werden.
- »Grundbegriffe und -prinzipien des SGB II«
- »Die Antragsformulare und ihre rechtlichen Hintergründe im SGB II«
- »SGB II Bescheide und was bei ihrer Kontrolle beachtet werden sollte«
- »Unterkunftsbedarfe im SGB II«
Dienstag, 17. November 2026 (9 bis 16 Uhr)
Rechenstunde: systematische Berechnung von Grundsicherungsgeld und konkurrierenden Sozialleistungen
Die Berechnung der SGB II-Leistung ist kein Teufelszeug. Im neukonzipierten Seminar werden die Berechnungsschritte systematisch erklärt.
Zunächst wird die Berechnung von einfachen Fällen dargestellt, die für die meisten Fallgestaltungen ausreicht. In einem weiteren Schritt wird die Systematik der Berechnungen schwierigeren Fällen (z.B. gemischte Bedarfsgemeinschaften im SGB II/SGB XII-Leistungsbezug) behandelt.
Die Berechnung der SGB II-Leistung erfolgt oftmals, um festzustellen, welche Leistung die für Betroffene günstigste ist. Daher werden wir auch die Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechnung anschauen.
Digitale Rechenhilfen nutzen
Die gesetzliche Konzeption der Sozialleistungen setzt die digitale Sachbearbeitung mit sogenannten Fachverfahren voraus.
Die Berechnung von Sozialleistungen allein per Hand ist ineffektiv, weil fehleranfällig, und ineffizient, weil extrem zeitaufwändig. Im Seminar werden verlässliche kostenfreie Rechner verwendet.
Teilnehmer*innen können gerne auch anonymisierte Berechnungsbögen aus der Beratung einreichen, wenn sie Fragen zur Berechnung haben. Oftmals sind Berechnungsbögen korrekt, aber nicht direkt nachvollziehbar. Auch das ist Ziel des Seminars: Berechnungen auf Berechnungsbögen erklären zu können.
Donnerstag, 19. November 2026 (9 bis 16 Uhr)
Kosten der Unterkunft im SGB II/SGB XII und beim Kinderzuschlag (ganztags)
Im ausführlichen Ganztagesseminar werden Fragestellungen aus der Beratung rund um die Bedarfe der Unterkunft und Heizung im SGB II/SGB XII behandelt.
Die Änderungen bei der Übernahme von Aufwendungen für die Unterkunft aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes sind gravierend und hochkomplex.
Die gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung enthalten eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe wie »angemessen«, »erforderlich«, »Einzelfall« und weitere mehr. Auch daher ist das existenziell so bedeutende Thema »Wohnen« eines der streitanfälligsten im SGB II.
- Was sind Unterkunftsbedarfe und Bedarfe für die Heizung?
- Die Bedeutung der Bedarfsgemeinschaft bei der Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftsbedarfen
- Die Ermittlung von Richtwerten der Angemessenheit nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts
- Beispiele für einzelfallbezogene höhere Angemessenheitswerte
- Die »Deckelungsregelung« nach § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II bei nicht erforderlichem Umzug und deren Einschränkung durch das Bundessozialgericht
- Das Kostensenkungsverfahren bei unangemessen Unterkunftsbedarfen
- Die Möglichkeiten mit Hilfe von Kinderwohngeld rechtlich unangemessene Wohnkosten zu rechtlich angemessenen zu machen
- Guthaben und Nachforderungen im Bereich der Betriebs- und Heizkosten
- Das schwierige Thema: Umzug im Leistungsbezug (die Rechtsprechung zur Übernahme doppelter Mieten im Umzugsmonat)
Das Thema »Mietschulden« wird nicht in der Tiefe behandelt. Am 8. Oktober 2026 findet ein Kompaktseminar nur zu Mietschulden statt.
Montag, 23. November 2026 (9 bis 12 Uhr)
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug - Arbeitslosengeld nach der "Nahtlosigkeitsregelung" des SGB III
Nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug stehen kranke Menschen vor vielen sozialrechtlichen Fragen.
Im Seminar wird ausführlich dargestellt, unter welchen Bedingungen eine Aussteuerung erfolgt. Wann ist eine Krankheit eine neue andere Krankheit, wann ist eine Krankheit eine hinzutretende Krankheit und was das alles für die Dauer des Krankengeldbezugs bedeutet,
Die Regelungen zur Nahtlosigkeit, die den Bezug von Arbeitslosengeld trotz fehlender objektiver Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung ermöglichen, ist das zweite Thema. Das ist nicht nur für Betroffene kompliziert. Hier bietet das Seminar eine systematische Übersicht der gesetzlichen Regelung und der Rechtsprechung. Zusätzliches Thema des Seminars sind die ebenso komplizierten Regelungen zur Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug im Krankenversicherungsrecht.
Donnerstag, 26. November 2026 (9 bis 16 Uhr)
Recht prekär! Zu den prekären Sozialleistungsansprüchen neu zugewanderter EU-Bürger*innen
Inhalte sind:
1. Europarechtliche Grundlagen der Freizügigkeit, Diskriminierungsfreiheit und ihrer Einschränkungen
2. Der SGB II/SGB XII-Ausschluss in der aktuellen Fassung
- Der Ausschluss in den ersten drei Monaten des Aufenthalts
- Der Ausschluss von AusländerInnen ohne »materiellem« Aufenthaltsrecht und die »Rückausnahme« nach mehr als 5-jährigen gewöhnlichen Aufenthalt
- Der SGB II-Ausschluss von AusländerInnen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt
- Europarechtswidrigkeit der Fassung des Ausschlusses vom Dezember 2026: der SGB II-Ausschluss von AusländerInnen, die ihr Aufenthaltsrecht allein oder neben einem Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 ableiten
3. Freizügigkeitsrechte, die SGB II / SGB XII-Anspruch ermöglichen
- Die Erwerbstätigeneigenschaft – Rechtsprechung des EuGH zur Erwerbstätigeneigenschaft (oftmals auch als »Arbeitnehmerstatus« bezeichnet).
- Fortwirkung der Erwerbstätigeneigenschaft bei Arbeitsplatzverlust
- Fortwirkung der Erwerbstätigeneigenschaft bei vorübergehender Erwerbsminderung
- Fortwirkung der Erwerbstätigeneigenschaft bei Schwangerschaft
- Familienangehörige
- Erhalt des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts bei Tod, Wegzug und Scheidung des/der Partners/Partnerin, von dem das Recht abgeleitet war.
- Zur Problematik abgeleiteter Aufenthaltsrechte bei unverheirateten Paaren mit Kindern
- Daueraufenthaltsrecht: Regelvoraussetzung und Ausnahmen in bestimmten Fallkonstellationen
4. »Überbrückungsleistungen« nach § 23 Abs. 3 SGB XII
Die Sozialleistungsansprüche neu zugewanderter EU-Bürger*innen sind oftmals strittig. Deutsches Recht kollidiert hier immer wieder mit dem höherstehenden EU-Recht. Das Seminar bietet einen Überblick und eine Einführung in die sozialrechtlichen Bezüge des Freizügigkeitsgesetzes/EU.
Montag, 30. November 2026 (9 bis 12 Uhr)
Update SGB II /SGB XII: zur aktuellen Rechtsprechung
Die sozialrechtliche Verwaltungspraxis entwickelt sich nicht nur aufgrund gesetzlicher Änderungen weiter. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH haben immer wieder die Verwaltungspraxis, aber auch Entscheidungen des Gesetzgebers, korrigiert.
In den letzten Jahren gab es wichtige Entscheidungen im Bereich des SGB II und SGB XII. Schwerpunkt der Fortbildung liegt im Bereich des SGB II, insbesondere auf der Anrechnung von Einkommen und dem Ausschluss von neu zugewanderten EU-Bürger*innen.
Die Fortbildung besteht nicht aus einer isolierten Vorstellung einzelner Entscheidungen. Die Gerichtsentscheidungen werden im Zusammenhang mit einer systematischen Darstellung ihrer Rechtsgrundlagen und ihrem Bezug zu Fragestellungen aus der Sozialberatung dargestellt.
Es werden nur Entscheidungen vorgestellt, die zum Zeitpunkt des Seminars noch relevant sind.
Donnerstag, 3. Dezember 2026 (9 bis 16 Uhr)
Familienleistungen - der große Überblick und Fragestellungen aus der Sozialberatung
Familienleistungen werden immer als Beispiel genannt, wenn die Komplexität des deutschen Sozialleistungssystems vorgeführt werden soll. Tatsächlich sind die unterschiedlichen Leistungen für Familien äußerst vielfältig und zum Teil nicht aufeinander abgestimmt. Auf der anderen Seite sind die Leistungen auch seht stark an individuell bestehenden Bedarfslagen orientiert. Im Seminar wird auch das Kindergeld mitbehandelt. Auf die Beschränkung der Erlaubnis hier in Einzelfällen (aufgrund des Steuerberatungsgesetzes) zu beraten, wird eingegangen. Auskünfte zu den rechtlichen Grundregeln des Kindergeldbezugs sind Bestandsteil der Sozialberatung.
Themen des Online-Seminars sind:
1. Kindergeld
- Anspruchsberechtigte
- Ausländerrechtliche Einschränkungen
- Der Kindergeldanspruch von EU-Bürger*innen
- Das »Differenzkindergeld« und die VO(EG) 883/2004
- Die Anrechnung des Kindergelds im SGB II
- Die Anrechnung des Kindergelds im SGB XII und die Lösung der sich widersprechenden Regelungen im SGB II und SGB XII
- Das Berechtigungsbestimmungsrecht der Eltern beim Wechselmodell
- Die Problematik der Rückforderung von Kindergeld
2. Kinderzuschlag
- Voraussetzungen des Anspruchs auf Kinderzuschlag
- Die dreifache Bedeutung von Einkommen beim Kinderzuschlag
- Berechnung des Kinderzuschlags mit Beispielen
3. Der Unterhaltsvorschuss
- Definition von »alleinerziehend« nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)
- Anhängige Rechtsfrage beim BVerwG: Ist Unterhaltsvorschuss möglich, wenn eine Ehe aus ausländerrechtlichen Gründen nicht in einem gemeinsamen Haushalt geführt werden kann?
4. Elterngeld
- Die Definition von »alleinerziehend« entsprechend der Definition des EStG
- Der Status »getrennt erziehend« beim Elterngeld
- Mindestelterngeld, Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Partnermonat, Partnerschaftsbonus
- Die Anrechnung von Elterngeld im SGB II
5. Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG und BAB, für Alleinerziehende im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- Die unterschiedliche Ausgestaltung des Kinderbetreuungszuschlags in den einzelnen Gesetzen
6. Bildung und Teilhabeleistungen (BuT) und die Befreiung von Kita-Gebühren
Dienstag, 8. Dezember 2026 (9 bis 16 Uhr)
Das Wohngeldgesetz und das Verhältnis des Wohngeldes zu anderen Sozialleistungen
Das Wohngeld hat mit der Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes einen großen Bedeutungsgewinn erfahren. Zum 1.1.2025 erhöhte sich das Wohngeld (in den meisten Fällen) nochmals. Die Beratung zum Wohngeld und dem besonderen Verhältnis des Wohngelds zu anderen Sozialleistungen wird immer relevanter. Das Seminar bietet einen systematischen Zugang zu der komplexen Materie.
Wie Fragestellungen aus der Beratung zeigen, ist das Wohngeldrecht komplizierter als es zunächst zu sein scheint. Im Seminar geht es auch darum Wohngeldansprüche zu erkennen. Im Seminar werden auch geeignete Wohngeldrechner und Ihre spezifischen Fehler dargestellt (wenn sie nicht bis dahin behoben wurden).
Inhalte sind:
- Der wohngeldberechtigte Personenkreis (der wohngeldrechtliche Haushalt und die zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder)
- Der wichtige Unterschied zwischen dem wohngeldrechtlichen Haushalt und der Bedarfsgemeinschaft im SGB II
- Vom Wohngeld ausgeschlossene Personengruppen
- Der Wohngeldantrag
- Die Berechnung des Wohngeldes: Die Rechengrößen, die Wohngeldverordnung, die Wohngeldformel und der »Einkommenskatalog«
- Die Beantragung von Bürgergeld während des Wohngeldbezugs und die Beantragung von Wohngeld während des Bürgergeldbezugs (gesetzliche Regelungen hierzu und das praktische Vorgehen)
- »Fiktives Wohngeld« beim Kinderzuschlag
- Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung von Wohngeld durch Leistungsberechtigte (und durch Jobcenter)
- Die »Erwerbsobliegenheit« beim Wohngeld
- Die »Plausibilitätsprüfung« beim Wohngeld
- Voraussetzung der Neubewilligung von Wohngeld bei Änderungen in den Verhältnissen (Einkommen, Miethöhe)
- Wohngeldrückforderungen und die grundsätzlich unbeschränkte Verrechnung mit laufenden Ansprüchen (bei nicht nachgewiesener Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II/SGB XII)
- Kinderwohngeld und seine Bedeutung bei unangemessenen Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII
Dienstag/Mittwoch, 15./16. Dezember 2026 (jeweils 9 bis 16 Uhr)
Zweitägige SGB II-Grundschulung (Neue Grundsicherung)
Die SGB II-Grundschulung besteht aus 4 Modulen, deren Inhalte an 2 Tagen (jeweils 9-16 Uhr) vorgestellt und besprochen werden.
- »Grundbegriffe und -prinzipien des SGB II«
- »Die Antragsformulare und ihre rechtlichen Hintergründe im SGB II«
- »SGB II Bescheide und was bei ihrer Kontrolle beachtet werden sollte«
- »Unterkunftsbedarfe im SGB II«