Dienstag, 17.03.2026 (9.00 bis 12.00 Uhr))
Update SGB II (SGB XII): zur aktuellen Rechtsprechung
Die sozialrechtliche Verwaltungspraxis entwickelt sich nicht nur aufgrund gesetzlicher Änderungen weiter. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH haben immer wieder die Verwaltungspraxis, aber auch Entscheidungen des Gesetzgebers korrigiert.
In den letzten Jahren gab es wichtige Entscheidungen im Bereich des SGB II und SGB XII. Schwerpunkt der Fortbildung liegt im Bereich des SGB II, insbesondere auf der Anrechnung von Einkommen und dem Ausschluss von neu zugewanderten EU-Bürger*innen.
Die Fortbildung besteht nicht aus einer isolierten Vorstellung einzelner Entscheidungen. Die Gerichtsentscheidungen werden im Zusammenhang mit einer systematischen Darstellung ihrer Rechtsgrundlagen und ihrem Bezug zu Fragestellungen aus der Sozialberatung dargestellt.
Inhalte sind (mindestens):
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Anrechnung von Einkommen im SGB II
- Neue Rechtsprechung zur Anrechnung von Jahressonderzahlungen
- Doppelte Freibeträge bei Lohnzahlungen für zwei Monate in einem Monat durch Wechsel des Auszahlungsmodus (typisch beim Übergang von eine Zeitarbeitsverhältnis zu einem normalen Arbeitsverhältnis)
- Wann entsteht Einkommen und wann ändert sich nur die Form des Vermögens?
- Die Bedeutung der rechtlichen Regelung, dass Leistungen des 4. Kapitels (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nur vorrangig sind, für die Berechnung von Einkommen.
Die aktuelle Rechtsprechung zum Ausschluss neu zugewanderter EU-Bürger*innen
- Die neue Rechtsprechung des EuGH zu Familienangehörigen
- Der Streit darum, wann die »Erwerbstätigeneigenschaft« (vormals »Arbeitnehmerstatus« genannt) vorliegt.
- Antworten des Bundessozialgerichts zur Frage: Unter welchen Voraussetzungen können EU-Bürger*innen SGB II-Leistungen (oder SGB XII-Leistungen) allein deshalb erhalten, weil sie sich schon mindestens 5 Jahre gewöhnlich im Inland aufhalten?
- Derzeit noch offen Rechtsfrage: Welche sozialrechtliche Bedeutung hat es, wenn die Ausländerbehörde den Verlust der Freizügigkeit feststellt, dagegen aber Rechtsmittel eingelegt werden?
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorläufigen Leistungsbewilligung im SGB II
- Änderungen während der vorläufigen Leistungsbewilligung
- Begrenzung der Möglichkeit, nach abschließender Entscheidung des Jobcenters noch Unterlagen nachzureichen (Hier stelle ich die aktuelle Rechtsprechung vor, aber auch die Änderungen, die ab Juli 2026 geplant sind und die Rechtsprechung teilweise einschränkt).
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verjährung von Erstattungsansprüchen des Jobcenters
- Das Grundsatzurteil des Bundessozialgericht und die geänderte Praxis der Jobcenter
- Die derzeit noch offene Rechtsfrage (vielleicht bis dahin geklärt), ob ein Aufrechnungsbescheid schon ergehen darf, bevor der Erstattungsanspruch bindend geworden ist.
- Die eingeschränkte Wirkung der Minderjährigenhaftungsbeschränkung (Entschuldung volljährig gewordener SGB II-Leistungsberechtigter) bei Altfällen
Weitere Themen können bei entsprechender Rechtsprechung dazukommen.
Online über Zoom von 9.00 bis 16.00 Uhr (Mittagspause 12.00 bis 13.00 Uhr)
Kosten: 145 Euro (umsatzsteuerbefreit)
Anmeldung formlos per E-Mail an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de