Informationen und Tipps

Unter den folgenden Überschriften finden Sie Beiträge, die in den Ausgaben der letzten Jahre von SOZIALRECHT-JUSTAMENT  erschienen. Die Artikel sind als PDF-Dateien hinterlegt.Die Ausführungen entsprechen dem aktuellen Rechtsstand. Manche Artikel wurden aktualisiert. In der Kopfzeile der PDF-Dateien steht, in welcher Ausgabe die Aufsätze ursprünglich erschienen. Die Seite wird kontinuierlich ergänzt und überarbeitet. Artikel, die aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder einer geänderten Rechtsprechung ungültig werden, lösche ich oder überarbeite sie. Die Informatioen sind also immer aktuell (für Fehler hafte ich natürlich nicht). Weitere ältere Beiträge finden Sie in den Gesamtausgaben der Jahre 2022, 2023 und 2024 auf der Startseite. Nur die Beiträge auf dieser Seite wurden von mir bezüglich einer notwendigen Aktualisierung überprüft.


Informationen zum Grundsicherungsgeld (SGB II) - in den Texten findet sich noch das Wort "Bürgergeld" (die Inhalte treffen weiterhin zu, wenn nichts anderes vermerkt ist)

Leistungsvoraussetzung »Erwerbsfähigkeit« beim Grundsicherungsgeld (SGB II)

Es wird dargestellt, was Erwerbsfähigkeit ist und wie das Verfahren zur Feststellung zur Erwerbsfähigkeit aussieht. Es wird zwischen den Fällen unterschieden, in denen ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht und den Fällen, in denen das Jobcenter die ausschließliche Zuständigkeit des Sozialamts vermutet. Auch der Fall der sogenannten »Arbeitsmarktrente« wird erörtert. Am Ende stehen Links zu detaillierten Weisungen der Rentenversicherung (Gültigkeit überprüft 7/2026).

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Grundsicherungsgeld und Rentenbezug, der Übergang zur Altersrente und Besonderheit bei den Leistungsvoraussetzungen gemischter Bedarfsgemeinschaften (SGB II/SGB XII)

Es wird die Schließung der Bedarfslücke beim Übergang in die Rente behandelt, die Besonderheiten bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in »gemischten Bedarfsgemeinschaften«, die »vertikale« Anrechnung und der Ausnahmefall, dass dauerhaft Erwerbsgeminderte in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld für Erwerbsunfähige als nachrangige Leistung erhalten. (Gültigkeit überprüft 7/2026: Ab Juli 2026 ändert sich die Schonvermögensgrenze im SGB II, siehe SOZIALRECHT-JUSTAMENT 4/2026. Ansonsten bleibt die Darstellung bis auf die Umbenennung zum Grundsicherungsgeld weiterhin gültig)

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Zwei Tabellen zur gemischten Bedarfsgemeinschaft (Grundsicherungsgeld/Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII, einmal aufgrund des Alters, einmal aufgrund dauerhafter Erwerbsminderung)

In zwei Tabellen wird die Darstellung »Bürgergeld und Rentenbezug, der Übergang zur Altersrente und Besonderheit bei den Leistungsvoraussetzungen gemischter Bedarfsgemeinschaften (SGB II/SGB XII)« zusammengefasst. Ich empfehle aber neben diesen Tabellen auch den tiefergehenden Aufsatz selbst zu lesen. (Gültigkeit überprüft 7/2026: Ab Juli 2026 ändert sich die Schonvermögensgrenze im SGB II, siehe SOZIALRECHT-JUSTAMENT 4/2026. Ansonsten bleibt die Darstellung weiterhin gültig)

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Das »Kostensenkungsverfahren« bei unangemessenen Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach dem Ende der »Karenzzeiten« im SGB II

Der Artikel setzt sich mit den Grundprinzipien des sogenannten Kostensenkungsverfahrens auseinander. Der Artikel bezieht sich zwar auf das im Jahr 2024 geltende Recht, die Ausführungen zum Kostensenkungsverfahren haben aber auch weiterhin (ab Juli 2026) Gültigkeit,

Bei unangemessenen Heizkosten muss ein eigenständiges Kostensenkungsverfahren durchgeführt werden. Das Gleiche gilt auch bei Warmwasserkosten. Erstmalig hat sich das Bundessozialgericht am 28.2.2024 zur Bestimmung angemessener Warmwasserkosten geäußert, ohne allerdings den gerade ebenfalls erstmalig erschienenen Warmwasserspiegel zu berücksichtigen. Mein Aufsatz setzt sich nicht nur mit der bisherigen Rechtsprechung und regionalen Weisungslagen (z.B. AV-Wohnen Berlin) auseinander, sondern auch mit den statistischen Daten, die zum Warmwasserverbrauch vorliegen (Gültigkeit überprüft 7/2026: Auch nach den Neuregelungen ab Juli 2026 bleibt die Rechtsprechung zum Kostensenkungsverfahren und zur separaten Prüfung angemessener Warmwasserkosten bestehen).

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Zur Angemessenheit von Heizkosten/Warmwasserkosten und der Notwendigkeit der Durchführung eines Kostensenkungsverfahrens im SGB II/SGB XII

Der Artikel beschreibt die speziellen Kostensenkungsverfahren im Bereich der Heizkosten und der Warmwasserkosten.

Die Darstellung hat weiterhin (ab Juli 2026) Gültigkeit.



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Die Sanktion (Leistungsminderungen) im Bürgergeldgesetz und die Verschärfungen ab dem 28. März 2024

Die Sanktionen heißen seit Einführung des Bürgergeldgesetzes »Leistungsminderungen«. Die Regelungen waren Ausfluss eines Kompromisses im Vermittlungsausschuss. Ab dem 28. März 2024 wurde im Rahmen eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes eine Totalsanktion eingeführt, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Wegfall der Regelleistung führen kann. Begründet wurde die Verschärfung nicht damit, dass es aufgrund vieler Sanktionen zu Einsparungen kommt. Laut des damaligen Arbeitsministers würde die Totalsanktion als eine Generalprävention gegen Arbeitsverweigerung wirken. Die PDF-Datei besteht aus der Darstellung der Sanktionen des Bürgergeldgesetzes und der zusätzlichen Verschärfung, die ansonsten die Sanktionsregelungen unangetastet lassen. 

Der Artikel hat ab dem 28.3.2026 keine Gültigkeit mehr. Eine ausführliche Darstellung zu den aktuellen Regelungen finden Sie in SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2026

Eine gründliche Fortbildung (halbtags) zu den neuen Sanktionsregelungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen veranstalte ich am 29. September 2026 (9-12 Uhr), Näheres hier



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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe – gesetzliche Regelungen, Zuständigkeiten und die Ansparmöglichkeit bei Teilhabeleistungen

Die rechtlichen Regelungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe finden sich verstreut im SGB II, im SGB XII und im BKGG.

Oftmals ist nicht klar, welche Behörde zuständig ist. Die Anlaufstellen für die BuT-Leistungen sind regional unterschiedlich organisiert. Die Kommune bzw. der Landkreis ist für Empfänger*innen der Sozialhilfe, des Kinderzuschlags und des Wohngelds zuständig. Die Jobcenter sind in der Regel für die Empfänger*innen von Bürgergeld zuständig, wenn die AUfgabe nicht an die Kommune rückübertragen wurde. Unterschiedliche Ansparmöglichkeiten gibt es in den untershcieldichen Rechtskreisen (Weiterhin gültig, keine Änderungen ab Juli 2026)
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»Karenzzeiten« im SGB II und SGB XII

Mit Inkrafttreten des »Bürgergeld-Gesetzes« wurden im SGB II und SGB XII Karenzzeitregelungen eingeführt. Die Karenzregelung zum Vermögensschutz findet sich nur im SGB II, die Karenzregelung bei der Übernahme der tatsächlichen Unterkunftsbedarfe gibt es im SGB II und SGB XII in leicht un­terschiedlicher Form. 

Die Karenzzeiten werfen viele Fragestellungen auf, die in dem Artikel ausführlich besprochen werden. Der Ende 2023 erschienene Beitrag wurde im Januar 2025 aktualisiert.

Die Ausführungen zur Karenzzeit beim Vermögen entfallen ab Juli 2026, da diese eigenständige Karenzzeit abgeschafft wurde.

Die im Artikel aufgeworfenen Fragestellungen zur Karenzzeit im Bereich der Aufwendungen für die Unterkunft haben weiterhin auch ab Juli 2026 Bedeutung


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Die temporäre Bedarfsgemeinschaft – auch Anmerkungen zum Urteil des Bundessozialgerichts, B 7 AS 13/22 R vom 27.9.2023

Die Möglichkeit der zeitweiligen Zugehörigkeit von minderjährigen Kindern zu zwei unterschiedlichen Bedarfsgemeinschaften während eines Kalendermonats hat das Bundessozialgericht schon im November 2006 aus dem Individualanspruch der Kinder abgeleitet. Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die temporäre Bedarfsgemeinschaft insofern ins Gesetz aufgenommen, als er die örtliche Zuständigkeit und die Antragsberechtigung im Sinne des umgangsberechtigten Elternteils bei minderjährigen Kindern regelte. Ansonsten sind die Fragen rund um die temporäre Bedarfsgemeinschaft nur vom Richterecht geregelt. Mit Urteil vom 27.9.2023 lehnte das Bundessozialgericht eine pauschalisierten Mehrbedarf der Hauptbedarfsgemeinschaft ab (Artikel hat weiterhin auch ab Juli 2026 Gültigkeit)

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Die Erreichbarkeitsverordnung für das SGB II

Seit dem 8. August 2023 ist die Erreichbarkeitsverordnung für das SGB II in Kraft. Ersetzt wurde damit die Erreichbarkeitanordnung, die nur noch bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld Anwendung findet. Die Erreichbarkeitsverodnung stellt auf die kommunikative Erreichbarkeit ab. Insofern finden sich in ihr wesentliche Erleichterungen. Die Regelungen zum "Urlaub" folgen aber weiterhin maßgeblich den Regelungen der Erreichbarkeitsanordnung des SGB III (hat vorerst weiterhin Gültigkeit: Im SGB III ist allerdings geplant, die Erreichbarkeit neu und wesentlich großzügiger gesetzlich zu regeln, erster Referentenentwurf 16.6.2026).

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»Kinderwohngeld« – Lösung des Problems unangemessener Unterkunftsbedarfe für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender

Der im Jahr 2022 erschienene Beitrag zum Kinderwohngeld ist nach wie vor aktuell. Lediglich die Beispielszahlen stammen aus dem Jahr 2022. In dem Beitrag wird gezeigt, wie mit Kinderwohngeld das Problem unangemessener Unterkunftkosten gelöst werden kann, wenn die Kinder Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Regelungen zum Kinderwohngeld bestehen weiterhin fort. Kinderwohngeld steht auch Bedarfsgemeinschaften von nicht allein Erziehnden zu, wenn die Kinder über ein entsprechendes Einkommen verfügen (hat ab Juli 2026 weiterhin Gültigkeit)

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Anrechnung von Einkommen seit Juli 2023 (aktualisiert Februar 2025)

Im Juli 2023 traten zahlreiche Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen in Kraft. Die Änderungen gelten nach wie vor. Ein Teil der Änderungen galt auch für das SGB XII. Der Gesetzgeber hat ein paar kleine Korrekturen vorgenommen und die Bundesagentru für Arbeit neue Weisungen erlassen.

Die Änderungen sind berücksichtigt und grau unterlegt hervorgehoben. Im Fall der Anrechnung von Taschengeld bei Freiwilligendiensten von über 24-Jährigen entsprechen die Weisungen nicht dem Gesetzestext. Auch darauf geht der Beitrag aktualisiert ein.

Die Ausführungen sind weiterhin auch ab Juli 2026 gültig.

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Übernahme von Doppelmieten bei Umzügen im SGB II (analog SGB XII)

Die Voraussetzungen der Übernahme von Doppelmieten bei Umzügen im SGB II hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2019 herausgearbeitet. 

Das Urteil ist nicht ganz einfach zu verstehen.

In einem Video stelle ich die Entscheidung gründlich dar. Die Einleitung mit meine Vorstellung ist etwas langatmig. Sie können mit Hilfe der Navigationsleiste einfach vorspulen. Die Darstellung ist auch weiterhin ab Juli 2026 gültig.

(Das Videobild beginnt unscharf, wird aber nach weingen Sekunden scharf.)

SGB II-KiZ-Rechenhilfe

Ich biete eine SGB II-KiZ-Rechenhilfe an, die sehr nützlich bei der Berechnung des Bürgergelds und des Kinderzuschlags ist. Die Rechenhilfe hat den Anspruch, transparent und rechtlich korrekt die Beratung zu unterstützen.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Beratung halte ich die Verwendung von digitalen Tools bei der Leistungsberechnung für unabdingbar. Eine Kinderzuschlagsberechnung per Hand ist machbar. Der Zeitaufwand lässt sich hierbei aber nicht rechtfertigen. Aufgrund der vielen Rechenschritte ist die Berechnung per Hand zudem fehleranfällig.

Untenstehend können Sie die jeweils aktuelle  Version herunterladen.

Wer die Rechenhilfe nutzen möchte, sollte mir eine E-Mail mit Betreff "Rechenhilfe" schicken an bernd.eckhardt1@gmx.de.

Sie erhalten dann immer eine E-Mail, wenn die Rechenhilfe aktualisiert wird (weil das Recht sich ändert oder ein Fehler korrigiert wird).

Download SGB II-KiZ-Rechenhilfe


Zur Leistungsbeschreibung hier  klicken.


Halbtagesseminare zur Verwendung der SGB II-KiZ-Rechenhilfe (gleichzeitig eine Einführung in die Berechnung der SGB II-Leistung und des Kinderzuschlags): hier


Zusammenstellung meiner Darstellungen zu den Neuregelungen aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes (Stand Juli 2026). 


Hier finden Sie eine 48 seitige Darstellung der Neuregelungen aufgrund des 13.SGB II-Änderungsgesetzes.

Es handelt sich um die Zusammenstellung der Darstellungen in den Ausgaben von SOZIALRECHT-JUSTAMENT von April bis Juni 2026.

Zum Download auf das Bild klicken.

Verfahrensrecht

Wer trägt die Beweislast? Zu wessen Lasten geht die Nichterweislichkeit einer Tatsache?

Die Beweislast spielt in der Sozialberatung eine große Rolle. Oftmals ist unklar, wer etwas beweisen muss und wie der Beweis geführt werden kann. Neben der Darstellung der Grundsätze der Beweislastverteilung werden typische «Beweiskonflikte« im Rahmen des Bürgergeldanspruch dargestellt (»eheähnliche Gemeinschaf«, »Beratungsfehler«, Angemessenheit von Kosten der Unterkunft, Betriebsausgaben bei Selbstständigen)

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Die »wiederholte Antragstellung« nach § 28 SGB X und ihre Probleme in der Praxis

In zwei Tabellen wird die Darstellung »Bürgergeld und Rentenbezug, der Übergang zur Altersrente und Besonderheit bei den Leistungsvoraussetzungen gemischter Bedarfsgemeinschaften (SGB II/SGB XII)« zusammengefasst. Ich empfehle aber neben diesen Tabellen auch den tiefergehenden Aufsatz selbst zu lesen. 

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»Fachliche Weisungen §§ 60 – 67 SGB I Mitwirkungspflichten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende« - eine kommentierte Darstellung

Erstmals am 5.7.2022 hat die Bundesagentur für Arbeit ausführliche Weisungen zum Umgang mit den Mitwirkungspflichten im SGB II veröffentlicht. Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass sie damit verbindliche Regelungen schaffen will. Die Weisungen blieben seitdem unverändert. Lediglich redaktionelle Änderungen wurden aufgrund des Bürgergeldgesetzes vorgenommen. Der Begriff des Arbeitslosengelds II  wurd durch den Begriff "Bürgergeld" ersetzt.

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Gesetzliche Handlungs- und Verjährungsfristen, Verfallsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete – ein Überblick (Teil I)

Im Bereich des SGB II werden verschiedene verfahrensrechtliche Handlungs- und Verjährungsfristen angewandt. Verfahrensrechtlichen Handlungsfristen unterlie­gen Leistungsberechtigte und Jobcenter gleichermaßen.  Im ersten Teil des Beitrags zu Fristen werden folgende Themen gründlich behandelt:

  • Gibt es eine »Antragsfrist«? - zur Frage, was eine Frist ist
  • Die Fristen beim Widerspruchsverfahren
  • Die Fristen beim Überprüfungsverfahren und beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch
  • Die Frist bei der »wiederholten Antragstellung« nach § 28 SGB X im SGB II und die Frist nach § 25 Abs. 4 WoGG

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Weitere Rechtsgebiete

Zur Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

Das Thema »Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug« ist hochkompliziert. Betroffene, die ohnehin schon aufgrund ihrer Erkrankung oftmals hochbelastet sind, werden zusätzlich mit stark verunsichern­den sozialrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Im Beitrag wird die Problematik des Arbeits­losengeldbezugs im Rahmen der Nahtlosgewährung  dargestellt. Weitehrin finden sich Links zu guten Darstellungen zur Thematik auf Youtube des Sozialverbandes dür Deutschland (Schleswig-Hollstein)

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