Dienstag, 28. April 2026 (9 bis 12 Uhr)
oder
Dienstag ,30. Juni 2026 (13 bis 16 Uhr)
Die Neuregelung der Sanktionen §§ 31ff. SGB II
Die Sanktionen werden durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz wesentlich verschärft worden. Da die Sanktionierung im SGB II wieder ein größeres Thema in der Beratung sein wird, findet ein ausführliches Seminar nur zu diesem Thema statt. Nach den Plänen des Gesetzgebers sollen die Sanktionsregelungen nicht erst am 1. Juli 2026 in Kraft treten, sondern schon ab dem Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes.
Themen sind:
Zur Einführung:
- Von Arbeitsscheuen zu Arbeitsverweigerer. Eine kurze Geschichte der Sanktionen seit Einführung des SGB II (siehe auch SOZIALRECHT JUSTAMENT 2022, 95-103 unter Archiv)
- Der Ausgangspunkt: Das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019 und seine unterschiedliche Auslegung
Die Neuregelungen im Einzelnen:
- Der Vermittlungsvorrang und die Verschärfung der Zumutbarkeit
- Abschwächung des Kooperationsplans zugunsten der Verpflichtung durch Jobcenter
- Die Sanktionstatbestände (entsprechen weitgehend dem bisherigen Recht. Verstöße werden aber aufgrund geänderter Zumutbarkeitsregelungen und schärferer Verpflichtungen wahrscheinlicher)
- Die Verschärfung der Sanktionen
- Das Prinzip der »wiederholten Pflichtverletzungen« (was wiederholt verfahrensrechtlich bedeutet)
- Die unklaren Regelungen zur Berücksichtigung psychischer Erkrankungen
- Meldeversäumnisse und deren Sanktionierung
Online über Zoom von 13.00 bis 16.00 Uhr
Kosten: 95 Euro (umsatzsteuerbefreit)
Anmeldung formlos per E-Mail an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de