Die Vorschläge der Sozialstaatsreform beinhaltet einerseits die Zusammenlegung verschiedener Sozialleistungen, andererseits eine Digitalisierung der Leistungserbringung. Standardisierungen und Pauschalisierungen sollen zu einem zukunftssicheren Sozialstaat führen.

Ausgangspunkt der Sozialstaatsreform ist kein Wandel der »sozialen Konstruktion sozialer Probleme«. Nicht die Feststellung neuer sozialer Probleme, denen die bisherigen sozialen Sicherungssystem nicht gerecht werden, ist Ausgangspunkt der Sozialstaatsreform, sondern es ist die verwaltungstechnische Organisation der Sozialverwaltung, die zum Problem gemacht wird. 

Das als Workshop konzipierte Seminar richtet sich an Praktiker*innen der Sozialen Arbeit, an Führungskräfte der freien Wohlfahrtpflege und politischen Mandatsträgern.

Weitere Informationen zum Workshop werden im ersten Quartal 2026 folgen.

Online über Zoom von 9.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 145 Euro (umsatzsteuerbefreit)

Anmeldung formlos per E-Mail an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de