Montag, 9. März 2026 (9.00 bis 16.00 Uhr)
Bedarfe der Unterkunft im SGB II und SGB XII (mit Änderungen ab Juli 2026)
Die Regelungen zur Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und sind in den § 22 SGB II und § 35, 35a SGB XII ähnlich geregelt. Abweichungen gibt es bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung. Seit Einführung des SGB II beschäftigt die Thematik der Anerkennung von Aufwendungen der Unterkunft als angemessen die Sozialgerichte. Seit Einführung des Bürgergeldgesetzes gibt es eine das erste Jahr des Leistungsbezugs betreffende Karenzzeit, in der im Regelfall die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe anerkannt werden. Diese Regelung schloss an eine während der COVID-19 Pandemie bestehenden Sonderregelung an. Aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes wird sie ab Juli 2026 (mit Übergangsregelungen) in geänderter Form fortgeführt werden. Im Gesetzentwurf ist auch eine komplizierte Verknüpfung des Sozialrechts mit der Mietpreisbremse vorgesehen.
Die gesetzlichen Änderungen sind kompliziert, werden aber im Seminar nachvollziehbar dargestellt. Trotz der gesetzlichen Änderungen, bleibt der Großteil der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Übernahme von Aufwendungen für die Unterkunft weiterhin gültig.
Die Themen des Seminars im Einzelnen sind:
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung: welche Bedarfe gehören dazu. Die Kriterien des Bundessozialgerichts »tatsächlich bewohnt« und »mietvertraglich geschuldet« sind nach der Rechtsprechung des höchsten Sozialgerichts weit auszulegen.
- Die Unterscheidung des Bundessozialgerichts zwischen »abstrakter Angemessenheit« und »konkreter Angemessenheit« der Aufwendungen für die Unterkunft
- Die Bestimmung der sogenannten Mietobergrenzen nach der »Produkttheorie« des Bundessozialgerichts aufgrund eines »schlüssigen Konzeptes«.
- Die Realität: die Wohnkostenlücke zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Aufwendungen für die Unterkunft in den einzelnen Jobcentern Deutschlands
- Ablauf des Kostensenkungsverfahrens und einzelfallbezogenen Gründe für die Anerkennung höherer Aufwendungen für die Unterkunft
- Fallgestaltungen, in denen die Beantragung von »Kinderwohngeld« unangemessene Aufwendungen zu angemessenen macht.
- Die Besonderheiten bei der Prüfung angemessener Aufwendungen für die Heizung
- Nachforderungen aus Jahresabrechnungen (Nebenkosten, Heizkosten)
- Umzüge im SGB II-Leistungsbezug (Voraussetzungen für die Anerkennung von doppelten Aufwendungen für die Unterkunft im Umzugsmonat. Wohnungsbeschaffungskosten als Ermessensleistung)
- Abweichende Regelungen für Leistungsberechtigte des 4. Kapitels SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Die Besonderheiten bei »gemischten Bedarfsgemeinschaften SGB II/SGB XII« und Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. ein Ehepaar, bei dem sie SGB II-Leistungen bezieht, er dagegen eine Altersrente und aufstockend Grundsicherung im Alter)
Online über Zoom von 9.00 bis 16.00 Uhr
Kosten: 145 Euro (umsatzsteuerbefreit)
Anmeldung formlos per E-Mail an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de