Montag, 13. April 2026 (9.00 bis 12.00 Uhr)
oder
Montag, 4. Mai 2026 (9.00 bis 12.00 Uhr)
Montag, 4. Mai 2026 (13.00 bis 16.00 Uhr)
Mittwoch, 13. Mai 2026 (9.00 bis 12.00 Uhr)
Die »Neue Grundsicherung«: Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes (9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Nach dem »Arbeitslosengeld II« und dem »Bürgergeld« soll zukünftig die SGB II-Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts »Grundsicherungsgeld« heißen. Dies entspricht dann dem schon immer bestehenden Titel des Zweiten Gesetzbuches als »Grundsicherung für Arbeitssuchende«. Die Änderungen aufgrund des 13. Änderungsgesetzes sind gravierend.
Im Halbtagesseminar werden sie kompakt zusammengefasst.
Themen (mit sehr unterschiedlichem Umfang) entsprechend des aktuell vorliegenden Gesetzentwurfs:
- Grundsätzliche Umorientierung hinsichtlich des Vorrangs der Arbeitsvermittlung gegenüber der Weiterbildung
- Konkretisierung der Feststellung fehlender Erreichbarkeit und der Rechtsfolge des Wegfalls des Leistungsanspruchs
- Verschärfung der Zumutbarkeit von Arbeit im Falle der Kindererziehung und bei nicht erfolgsversprechender selbstständiger Erwerbsarbeit
- Abschwächung des Kooperationsplans zugunsten der Verpflichtung durch die Jobcenter
- Änderung der Vermögensfreigrenzen
- Bürokratisch aufwändige Änderungen bei der Anerkennung von Aufwendungen für die Unterkunft (Änderungen gelten auch für das SGB XII), Neuregelung der Karenzzeit, Durchsetzung der Mietpreisbremse über das Sozialrecht, neue Möglichkeit einer quadratmeterbezogenen zusätzlichen Mietobergrenze
- Deutliche Verschärfung und Erweiterung der Sanktionen bei Pflichtverletzungen im Rahmen der Mitwirkung bei der Eingliederung in Arbeit und bei Meldeversäumnissen
- Änderungen bei der abschließenden Leistungserbringung nach vorläufiger Entscheidung
- Neue Auskunftspflicht für Vermieter*innen (bußgeldbewehrt)
- Haftung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin im Fall von Schwarzarbeit für die vom Jobcenter erbrachte Leistung
- Erweiterte Software-Entwicklung des IT-Systemhauses der Arbeitsagentur als gesetzgeberischer Auftrag
Online über Zoom von 9.00 bis 12.00 Uhr
Kosten: 95 Euro (umsatzsteuerbefreit)
Anmeldung formlos per E-Mail an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de