Im Bereich der Unterkunftsbedarfe sind oftmals nicht nur die laufenden Leistungen für die Bedarfe der Unterkunft und Heizung strittig. Gerade einmalige Unterkunftsbedarfe, die bei Mietschulden, Betriebskostennachforderungen oder Umzügen entstehen, sind streitanfällig.

Das Halbtagesseminar beschäftigt sich mit diesen »einmaligen Unterkunftsbedarfen« im SGB II. Die Regelungen im SGB XII weitgehend identisch. Im Seminar wird darauf hingewiesen, wenn die Regelungen im SGB XII abweichen. 

Die Thematik der Mietschulden und der Mietschuldenübernahme wird nicht nur sozialrechtlich dargestellt. Es wird auch auf die Grundzüge des Zivilrechts bei Kündigungen des Mietverhältnisses und die Zivilprozessordnung im Falle einer Räumungsklage eingegangen.

Online über Zoom von 9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 95 Euro (umsatzsteuerbefreit)

Anmeldung formlos per E-Mail an bernd.eckhardt@sozialrecht-justament.de