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Informationen für die existenzsichernde Sozialberatung     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Ausgaben 2023/2024


 

 

 

 

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Themen der Märzausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind Fehler beim »KiZ-Lotsen« der Bundesagentur für Arbeit und Aufforderungen der Jobcenter, die Unterkunftsbedarfe zu senken. Der »KiZ-Lotse« wird von vielen Beratungsstellen verwendet, um einen möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag zu erkennen. Leider liefert er seit dem 1.1.2024 falsche Ergebnisse. .

Das zweite Thema sind die Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten, die derzeit an viele Bedarfsgemeinschaften verschickt werden. Grund dafür ist das Auslaufen der Karenzregelungen, die es seit März 2020 aufgrund der COVID 19-Pandemie und seit 2023 aufgrund der Einführung des »Bürgergeld-Gesetzes« gab. Die Ausgestaltung des »Kostensenkungsverfahrens« ist im SGB II kaum geregelt. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen den Charakter des Kostensenkungsverfahrens, seine Mindeststandards und die Möglichkeiten der gerichtlichen Kontrolle geklärt. Wichtig für Betroffene ist es zu wissen, welche einzelfallbezogenen Gründe höhere Kosten zu angemessenen Kosten machen. Die Darlegungs- und Nachweispflicht liegt dabei bei den Leistungsberechtigten. Beratungsstellen können hier unterstützen. 

 


 

 

 

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Thema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die Leistungsvoraussetzung »Erwerbsfähigkeit« im SGB II und der Übergang vom Bürgergeld zur Sozialhilfe/Grundsicherung bei Erwerbsminde­rung/Erwerbsminderungsrente (Seite 13-18). Die sozialrechtliche Bestimmung der Erwerbsfähigkeit wird anhand der gesetz­lichen Regelungen und ihrer Auslegung durch das Bundessozialgericht dargestellt. Insbesondere wird auch auf die sogenannte »Arbeitsmarktrente« und ihre leistungsrechtliche Bedeutung eingegangen. Zusätzlich enthält die Februar-Ausgabe noch einen Nachtrag zum Thema Verhältnis der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderzum zum SGB II.


 

 

 

 

 

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Die vorliegende Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit »gemischten Bedarfsgemeinschaften« von Empfänger*innen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII oder Rentner*innen mit Empfänger*innen von Bürgergeld (Seite 14 bis 22). Das Verhältnis der Leistungen zueinander ist äußert komplex. Da widerspruchsfreie gesetzliche Regelungen fehlen, wird vom Bundessozialgericht festgelegtes Richterrecht angewandt. Bitte beachten Sie auch mein Fortbildungsprogramm ab Seite 3.

 


 

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Die vorliegende Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich mit der Karenzzeit bei der Berücksichtigung von Vermögen im SGB II und der Karenzzeit der Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftsbedarfe im SGB II/SGB XII. Anlass der Beschäftigung mit diesem Thema ist, dass bei vielen Leistungsberechtigten die Karenzzeit zum 1.1.2024 ausläuft. Die Regelungen zur Karenzzeit werfen einige Fragen auf, denen ich in meiner Darstellung mit vielen Beispielen ab Seite 11 nachgehe. 


 

 

 

 

 

 In der vorliegenden Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT stelle ich verschiedene Facetten der geplanten Kindergrundsicherung dar. Dabei beziehe ich mich auf den Stand des Gesetzgebungsverfahrens der Bundestagsdrucksache 20/9092 vom 9.11.2023. Einzelne Regelungen werden sicherlich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch geändert werden. Die Logik der Kindergrundsicherung in der Konzeption der Bundesregierung dürfte sich aber nicht grundlegend ändern. Natürlich kann das ganze Vorhaben immer noch politisch komplett scheitern. Die Darstellung zeigt, dass die Kindergrundsicherung in einigen Fallkonstellationen Vorteile für die Leistungsberechtigten bringt. Für viele Familien im Bürgergeldbezug bietet die Kindergrundsicherung aber keine Verbesserung, in manchen Fällen sogar eine Verschlechterung. 


 

 

 

 

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Thema der vorliegenden Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts B 7 AS 13/22 R vom 27.09.2023 zu »temporären Bedarfsgemeinschaften«, in denen Kinder getrenntlebender Eltern oftmals leben. Strittig war, ob der Hauptbedarfsgemeinschaft ein pauschalierter Mehrbedarf für Bedarfsteile des Regelbedarfs zusteht, die nicht dadurch entfallen, dass sich das Kind tageweise beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält (z.B. Bekleidung, Kosten für Möbel).

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat einen pauschalierten Mehrbedarf zugesprochen. Das Bundessozialgericht hat das Urteil aufgehoben und wieder an das LSG zurückverwiesen: Allenfalls sei ein Mehrbedarf möglich, wenn er konkret nachgewiesen wird. Neben der Entscheidung des BSG gehe ich auf die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur »temporären Bedarfsgemeinschaft« ein und auf die entsprechenden Durchführungsanweisungen zum Kinderzuschlag. Ein kurzer Ausblick auf die »temporäre Bedarfsgemeinschaft« in der geplanten Kindergrundsicherung beschließt den Aufsatz. 


 

 

 

 

 

Thema der September-Ausgabe 2023 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist der SGB II/SGB XII-Ausschluss neu zu­gewanderter EU-Bürger*innen. Das Thema beschäftigt seit Jahren die Sozialberatung und Sozialgerichte. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren alles daran setzt, bestimmte Gruppen von EU-Bürger*innen von Sozialleis­tungen auszuschließen. Dabei hat er zum Teil auch gegen EU-Recht verstoßen und entsprechend Niederlagen beim EuGH hinnehmen müssen. Auf der anderen Seite sollen mit dem Programm »EhAP Plus« (Fortführung des bisherigen EhAP-Programms bis Ende 2028) 300.000 EU-Bürger*innen erreicht werden, die wohnungslos bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gerade wurde das laufende Programm in Berlin in einer großen Auftakt­veranstaltung am 19.11.2023 vorgestellt. Gesetzlich wurde der Leistungsausschluss über Jahre verschärft, nun soll gewissermaßen die Sozialarbeit das soziale Problem »lösen«, das durch den Ausschluss forciert wurde...

Auf den Seiten 11 bis 14 stelle ich die Geschichte des SGB II-Ausschlusses neu zugewanderter EU-Bürger*innen dar, zeige, wie es zur aktuellen Rechtslage gekommen ist. Auf den Seiten 14 bis 20 gebe ich eine Übersicht zu den aktuellen rechtlichen Streitpunkten und stelle drei aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts vor.

Mein bewährtes Seminar »Recht prekär! Zum prekären sozialrechtlichen Anspruch von neu zugewanderten EU-Bürger*innen« berücksichtigt die neueste Rechtsprechung (15. November 2023, Näheres Seite 8).


 


 

 

 

Thema der August-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist eine ausführliche Darstellung der seit 8. August 2023 geltenden Erreichbarkeitsverordnung(ErrV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für erwerbsfähige SGB II-Leistungsberechtigte. Mit Erlass der Verordnung wurde die ab Juli 2023 geltende gesetzliche Änderung zur Erreichbarkeit komplementiert. Die Erreichbarkeit und Ortsanwesenheit ist ein großer Streitpunkt im SGB II und wird es auch weiterhin bleiben. Die rechtlichen Regelungen hierzu haben sich aber in vielen Punkten geändert.

In einem weiteren Artikel »Vorsicht bei Verwendung des »KiZ-Lotsen« der Arbeitsagentur ab Juli 2023« weise ich darauf hin, dass der vielfach verwendete KiZ-Lotse der Arbeitsagentur nicht die neue Rechtslage berücksichtigt und derzeit (Stand 16.8.2023) falsche Ergebnisse liefert. Von der Verwendung ist abzuraten. Für die Berechnung des Kinderzuschlags empfehle ich meine Rechenhilfe SGB II-KiZ (siehe Seite 3 im Heft). Sollte der KiZ-Lotse wieder korrekt funktionieren, werde ich darauf hinweisen.


 

 

 

 

 

Thema der Juli-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die Ende Juni erschienen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Anrechnung von Einkommen im SGB II. Ausführliche Anmerkungen zu den neuen Weisungen ab Juli geltenden Weisungen finden sie auf den Seiten 11 bis 24.

Die Anrechnung von Einkommen beim Bürgergeld hat sich ab Juli 2023 teilweise gravierend geändert. Die Berücksichtigung von Einkommen ist immer ein großes Thema der Sozialberatung. Tatsächlich werden hier viele Fehler gemacht. Auch die Darstellungen, die sich im Internet finden, sind vielfach fehlerhaft oder behandeln nur einfache Fallkonstellationen.

Ich biete daher auch ein neues Seminar an:

»Bürgergeld ab Juli 2023 rechtssicher berechnen - der Berechnungsbogen im Bewilligungsbescheid«.

In diesem Seminar wird die Berechnung der Leistung systematisch und nachvollziehbar dargestellt. Die Berechnungen erfolgen exakt der Rechtslage. Die Logik der Berechnungsbögen und ihre Darstellung werden genau erklärt. Es ist sicherlich das systematischste Seminar zum Verständnis der Berechnungsbögen. Zahlreiche anonymisierte Bescheide sind im ausführlichen Skript eingearbeitet. Der nächste Termin ist: 18. Oktober 2023 (9-16 Uhr, Kosten 130 Euro)


 

 

 

 

 

 

Thema der Juni-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die langen Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen aus sozialrechtlicher Sicht.

Hierbei gibt es verschiedene Probleme, auf die ich rechtlich fundiert ab Seite 10 eingehe. Hilfreich sind hierzu die neuen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12a SGB II ab dem 1.1.2023, die sich sich insofern deutlich von den bisherigen Weisungen unterscheiden, als nun das Bedarfsdeckungsprinzip konsequent bei der Beantragung von Wohngeld und etwaiger Vorleistung durch die Jobcenter beachtet wird.

»Petition«: Wohngeldnachzahlungen nicht im SGB II als Einkommen anrechnen – Änderung der Bürgergeld-Verordnung

In meinem Artikel weise ich auf die Problematik hoher Wohngeldnachzahlungen aufgrund der langen Bearbeitungszeiten hin. Fließen die Nachzahlungen aufgrund einer verschlechterten Einkommenssituation in einem Zeitraum des Bürgergeldbezugs zu, werden sie voll als einmaliges Einkommen über 6 Monate verteilt auf das Bürgergeld angerechnet. Die Ursache der durch die Politik ausgelösten langen Bearbeitungszeiten wird nicht beachtet.

Im SGB II könnte diese »Gerechtigkeitslücke« kurzfristig durch Änderung der Bürgergeld-Verordnung erfolgen. Ich bitte Sie, in Ihren Verbänden auf diese Problematik und mögliche Änderung hinzuweisen. Das Gleiche gilt auch für die selteneren Fällen des Zuflusses der Nachzahlung bei Bezug von SGB XII-Leistungen. Die gesetzgeberische Umsetzung ist hier allerdings aufwendiger, da die Verordnungsermächtigung nach § 96 SGB XII keine Erweiterung von Einkommensformen, die nicht anzurechnen sind, per Verordnung vorsieht.

Ich bitte Sie, in den Wohlfahrtsverbänden auf diese Problematik hinzuweisen, damit sich die Dachverbände für eine zeitnahe Änderung politisch einsetzen. Auch Leiter*innen von Wohngeldbehörden haben signalisiert, dass sie eine solche Änderung befürworten.


 

 

 

 

 

 

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Thema der Mai-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist die Existenzsicherung bei Krankheit nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug durch die Krankenkasse. Die sogenannte »Nahtlosigkeitsregelung«, nach der unter erleichterten Bedingungen Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse bezogen werden kann, ist äußerst kompliziert. Im Dezember 2018 war dies schon einmal Thema im SOZIALRECHT-JUSTAMENT. Die Neuausarbeitung des Themas ist nun nochmals gründlicher und konzeptionell anders angelegt. Zunächst skizziere ich die Grundstruktur der »Nahtlosigkeitsregelung« (§ 145 SGB III), um dann in einem zweiten Teil 14 konkrete Fragen, die immer wieder in der Praxis auftauchen, zu beantworten. Das ausführliche Inhaltsverzeichnis (mit allen Fragen zur »Nahtlosigkeitsregelung«) finden Sie diesmal auf den Seiten 2 und 3.


 

 

 

 

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Thema der April-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT sind die Neuregelungen zur Anrechnung von Einkom­men aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« ab Juli 2023 im SGB II (Seiten 8 bis 15). Neben den Neuregelungen im SGB II werden auch die entsprechenden Neuregelungen im SGB XII dargestellt, die schon ab Januar 2023 wirksam sind. Die Änderungen haben auch gravierende Auswirkungen auf den Kinderzuschlag.

Seminare zu den Änderungen aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« - insbesondere zur Anrechnung von Einkom­men - ab Juli 2021 biete ich in Form eines Kompaktseminars an. Weiteres Thema des Seminars sind weitere ab Juli 2021 geltende Änderungen des SGB II im Bereich der Eingliederung in Arbeit (»Kooperationsplan«, »Weiter­bildungsgeld« und »Bürgergeldbonus«). 


 

 

 

 

 

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Hauptthema der März-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT (Seiten 11 bis 19) bildet Teil II der Darstellung der »Leistungsminderungen« (vormals »Sanktionen«) aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes«. Im Rahmen der Thematik der Leistungskürzungen gehe ich auch auf die nach wie vor bestehende Problematik der »vorläufigen Zahlungseinstellung« und der »Versagung /Entziehung« der Leistung ein und zeige, welche begrenzten Rechtmittel es dagegen gibt.

Weiterhin finden Sie den wichtigen Tipp, dass die zeitliche Begrenzung des Antrags auf Kinderzuschlag in vielen Fällen einen erheblichen Vorteil bieten kann (Seite 8f.). Aus gegebenem Anlass, weise ich darauf hin, dass die verbreitete Information, die Ablehnung eines »Ein-Euro-Jobs« sei aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« sanktionsfrei nicht zutrifft (Seite 11).

Auf Seite 8 stelle ich den »Leitfaden zum Bürgergeld« kurz vor. Er gehört in jede Beratungsstelle, die SGB II-Leistungsberechtigte berät. Ich bitte Sie, wie immer, meine Seminare zu beachten und Kolleg*innen darauf hinzuweisen. Seminare finden Sie nun bis September 2023. Hier auch ein neues Seminar zur Berechnung des Bürgergeldes. 


 

 

 

 

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Im Vorfeld der Einführung des »Bürgergeld-Gesetzes« bildete das Thema »Sanktionen« den Hauptstreitpunkt, der fast zum Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens geführt hätte. Aufgrund eines Kompromissvorschlags im Vermittlungsausschuss wird es weiterhin keine sanktionsfreie Zeit im SGB II-Leistungsbezug geben. Im SGB II heißt der Unterabschnitt »Sanktionen« nun »Leistungsminderungen«, aber nicht nur der Namen ändert sich.

In der vorliegenden Februar-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT stellte ich in einem ersten Teil, die Änderungen bei den Tatbeständen dar, die eine Pflichtverletzung bedeuten. Es geht um Änderungen, die sich aus der Ablösung der »Eingliederungsvereinbarung« durch den »Kooperationsplan« ab Juli 2023 ergeben werden. Hierbei wird auch auf die Übergangsregelung (§ 65 SGB II) zur »Eingliederungsvereinbarung« eingegangen. Nach Vorstellung der schon ab Januar 2023 eingeführten gestuften Leistungsminderungen und Probleme der Umsetzung gehe ich ausführlich auf die Möglichkeit ein, sich nachträglich dazu bereit zu erklären, zukünftig den Pflichten nachzukommen. Das Ganze ist komplizierter, als es zunächst zu sein scheint. Die neuen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den »Leistungsminderungen« sind teilweise sehr diffus und nur beschränkt hilfreich.

In Teil 2 zu den rechtlichen Neuregelungen der »Leistungsminderungen« werde ich auf die persönliche Anhörung, dem Beratungsangebot an unter 25-Jährige und der Aussetzung der Leistungsminderung bei außergewöhnlicher Härte eingehen sowie Fragen der Beweislast behandeln. Teil 2 erscheint in der Märzausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT.


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Die erste Ausgabe im von SOZIALRECHT-JUSTAMENT im neuen Jahr stellt die aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum durch das »Bürgergeld-Gesetz« neu gefassten § 12 SGB II zur Berücksichtigung von Vermögen ausführlich kommentiert dar (Seite 9 bis 22). Hierbei gehe ich auch auf die Parallelregelungen im SGB XII ein. In manchen Punkten stimmt die Weisung der Bundesagentur für Arbeit nicht mit der Rechtslage überein. An den entsprechenden Stellen weise ich dieses nach.

Fortbildungsprogramm 1. Halbjahr 2023

Mein komplettes Fortbildungsprogramm finden Sie ab Seite 3. Nachdem alle Seminare zum »Bürgergeld-Gesetz« im Jahr 2022 und Anfang Januar 2023 ausgebucht waren, wiederhole ich diese zeitnah am 26. Januar (als kompaktes Halbtagesseminar, wahlweise vor- oder nachmittags) und am 31. Januar (als ausführliches Ganztagesseminar). Meine SGB II-Grundlagenschulung mit den Änderungen des »Bürgergeld-Gesetz« (auch die Änderungen ab Juli 2023) findet im ersten Halbjahr dreimal statt (1./2. März oder 24./25. April oder 21./22. Juni). Fortbildungen zu speziellen Themen finden Sie auf den Seiten 6 bis 8. 


  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Online-Seminare


Aktuelles komplettes Seminarprogramm immer in der aktuellsten Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT und hier

Anmeldungen gerne formlos über E-Mail


Modulare SGB II-Grundschulung

(Bürgergeld)

Die SGB II-Grundschulung findet als Zwei-Tagesseminar statt 

Nächste Grundlagenseminare in 2024:

22./23. April 2024

23./24. Juli 2024

Kosten: 280 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Kinderzuschlag und Bürgergeld mit der SGB II-KiZ-Rechenhilfe berechnen – vormittags

11. April 2024

9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 85 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Kompaktseminar: Wohngeld - vormittags

15. April 2024

9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 85 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Kompaktseminar: Kinderzuschlag - nachmittags

 15. April 2024

13.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 85 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


»Recht prekär! Zum prekären sozialrechtlichen Anspruch von EU-Bürger*innen« – ganztags

6. Mai 2024

9.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 130 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Kompaktseminar: »Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung«

8. Mai 2024

9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 85 Euro (umsatzsteuerbefreit)


 Eintägiges Einführungsseminar zum Bürgergeld (SGB )

15. Mai 2024

9.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 130 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Das Arbeitlsoengeld nach dem, SGB III - eintägige Grundschulung

17. Juni 2024

9.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: 130 Euro (umsatzsteuerbefreit)


Mitwirkungspflichten und Sanktionen (Leistungsminderungen) im SGB II – vormittags

19. Juni 2024

9.00 bis 12.00 Uhr

Kosten: 85 Euro (umsatzsteuerbefreit) 


 

 

Seminare von Martina Beckhäuser

 IFS Einführungsworkshops 2024 

(Arbeiten mit der Inneren Familie)

 www.martina.beckhaeuser.de